Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5462
VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04 (https://dejure.org/2005,5462)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.2005 - 8 S 1826/04 (https://dejure.org/2005,5462)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 8 S 1826/04 (https://dejure.org/2005,5462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags; öffentliches Interesse; Verteilung des Überschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags wegen gemeinnütziger Tätigkeit; Voraussetzungen für einen Erlass aus Härtefallgründen; Auslegung des Begriffs des öffentlichen Interesses beim Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags; Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Erlass des ...

  • Judicialis

    BauGB § 135 Abs. 5 Satz 1; ; BauGB § 155 Abs. 4 Satz 1; ; BauGB § 156a Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstige Abgabe, Städtebauförderung - Sanierung, Ausgleichsbetrag, Erlass, Verzicht, Öffentliches Interesse, Förderung, Überschuss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungausgleichsbetrags im öffentlichen Interesse?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 248 (Ls.)
  • BauR 2005, 1063 (Ls.)
  • BauR 2006, 349
  • ZfBR 2005, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04
    Der Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags liegt nicht nur dann im "öffentlichen Interesse" gemäß § 155 Abs. 4 Satz 1 BauGB, wenn er zugleich den konkreten Sanierungszwecken dient, sondern auch dann, wenn er geeignet ist, sonstige öffentliche Belange der Gemeinde zu fördern (wie BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202 zu § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB).

    Wegen der Möglichkeit der Überwälzung, aber auch wegen des relativ geringen Betrags kann auch nicht die Rede davon sein, dass die Heranziehung zum Ausgleichsbetrag eine "längerfristige Renditelosigkeit" der Grundstücke zur Folge haben könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202 zur Härtefallregelung nach § 135 Abs. 5 S. 1 BauGB).

    Unbillig wäre die Heranziehung zum Sanierungsausgleichsbetrag vielmehr erst dann, wenn die Beklagte durch die Tätigkeit des Klägers gleichsam handgreiflich finanziell entlastet würde, wenn sie also mit anderen Worten ansonsten selbst zum Betrieb dieser Einrichtungen verpflichtet wäre (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.5.1992, a.a.O. unter Hinweis auf den Fall eines von einer Kirchengemeinde betriebenen Friedhofs).

    Denn nach Auffassung des Senats liegt der Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags nicht nur dann im öffentlichen Interesse, wenn er zugleich den Zielen der jeweiligen Sanierungsmaßnahme dient (so aber Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 3, § 155 Rn. 153 ff.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 155 Rn. 23), sondern in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur wortgleichen Vorschrift des § 135 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 BauGB zum Erlass des Erschließungsbeitrags auch dann, wenn er geeignet ist, ein im allgemeinen öffentlichen Interesse der Gemeinde liegendes Vorhaben zu fördern (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O.; ebenso Brügelmann, a.a.O., § 155 Rn. 22; Berliner Kommentar zum BauGB, 3.Aufl., § 155 Rn. 28; unklar Schrödter, BauGB, 6. Aufl., § 154 Rn. 26).

    Der Erlass des Ausgleichsbetrags ist auch geboten, weil der Förderzweck erreichbar erscheint; es ist anzunehmen, dass dadurch die Entscheidung des Klägers, die Altenbetreuung im Sanierungsgebiet fortzuführen, positiv beeinflusst werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02

    Absehen von der Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. März 2004 - 13 K 5319/02 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 23.3.2004 - 13 K 5319/02 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Beklagte verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Absehen von der Beitragserhebung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden und den Bescheid der Beklagten vom 5.12.2001 sowie deren Widerspruchsbescheide vom 25.10.2002 aufgehoben, soweit sie dem entgegenstehen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.3.2004 - 13 K 5319/02 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04
    Für den Sanierungsausgleichsbetrag folgt dies aus § 156a Abs. 1 S. 1 BauGB, wonach ein Überschuss der Einnahmen aus der Sanierung über die sanierungsbedingten Aufwendungen nicht für den allgemeinen Haushalt vereinnahmt werden darf, sondern auf die Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke zu verteilen ist; auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Sanierungsausgleichsbetrag - ebenso wie der Erschließungsbeitrag - nur der Finanzierung der jeweiligen städtebaulichen Maßnahme dient (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.1992 - 4 C 30.90 -, NVwZ 1993, 1112, 1114 = PBauE § 154 BauGB Nr. 1; Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 - DVBl. 1998, 1294, 1297 = PBauE § 169 BauGB Nr. 3 zur Verwendung des Überschusses bei Entwicklungsmaßnahmen).

    Auch sonst lehnt sich die Ausgleichsbetragsregelung in einigem Umfang an das Erschließungsbeitragsrecht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04
    Die Gruppe der Eigentümer im Sanierungsgebiet könnte im Übrigen auch deshalb nicht auf diese Weise zur Finanzierung bestimmter sonstiger, nicht im Zusammenhang mit der Sanierung stehender öffentlicher Aufgaben der Gemeinde herangezogen werden, weil sie insoweit keine gegenüber der Allgemeinheit herausgehobene Verantwortung trifft und außerdem die verschiedenen Förderzwecke nicht gesetzlich bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschl. des 2. Senats v. 31.5.1990 - 2 BvL 12, 13/88 -, 2 BvR 1436/87 -, BVerfGE 82, 159, 179 ff. zur "Sonderabgabe").
  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04
    Für den Sanierungsausgleichsbetrag folgt dies aus § 156a Abs. 1 S. 1 BauGB, wonach ein Überschuss der Einnahmen aus der Sanierung über die sanierungsbedingten Aufwendungen nicht für den allgemeinen Haushalt vereinnahmt werden darf, sondern auf die Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke zu verteilen ist; auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Sanierungsausgleichsbetrag - ebenso wie der Erschließungsbeitrag - nur der Finanzierung der jeweiligen städtebaulichen Maßnahme dient (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.1992 - 4 C 30.90 -, NVwZ 1993, 1112, 1114 = PBauE § 154 BauGB Nr. 1; Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 - DVBl. 1998, 1294, 1297 = PBauE § 169 BauGB Nr. 3 zur Verwendung des Überschusses bei Entwicklungsmaßnahmen).
  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Diesen Grundsätzen entsprechend ist es beispielsweise anerkannt, dass ein Erlass von Steuern aus persönlichen Gründen wegen einer unbilligen Härte nur dann in Betracht kommen kann, wenn die Erhebung der Steuer eine wesentliche Ursache für eine Existenzgefährdung darstellen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1982 - 8 C 48.82 -, juris, Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.01.2005 - 8 S 1826/04 -, juris, Rn. 16; VG Greifswald, Urt. v. 29.03.2006 - 3 A 3704/02 -, juris, Rn. 42).
  • BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 5.05

    Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag, sanierungsrechtlicher; Erlass; öffentliches

    Die Berufung der Beklagten hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 28. Januar 2005 (BauR 2006, 349) zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 722/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4577
VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 722/04 (https://dejure.org/2005,4577)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2005 - 8 S 722/04 (https://dejure.org/2005,4577)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 8 S 722/04 (https://dejure.org/2005,4577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; zweckmäßige Abgrenzung des Sanierungsgebiets

  • Wolters Kluwer

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags; Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Begrenzung eines Sanierungsgebiets; Auswirkungen der unzweckmäßigen Abgrenzung des Sanierungsgebietes auf den erhobenen Ausgleichsbetrag; Unabhängigkeit der Höhe des ...

  • Judicialis

    BauGB § 136; ; BauGB § 142; ; BauGB § 154; ; BauGB § 156 a

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 248 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 722 (Ls.)
  • DÖV 2005, 922
  • ZfBR 2005, 579
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 722/04
    Damit gelten auch die Planerhaltungsvorschriften gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 244 Abs. 2 BauGB 1986 (BVerwG, Urteil vom 4.3.1999 - 4 C 8.98 - NVwZ 1999, 1336 = PBauE § 136 BauGB Nr. 3).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 722/04
    Das ergibt sich aus folgendem: Ob die Begrenzung eines Sanierungsgebiets zweckmäßíg i.S.d. § 142 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist, unterliegt der Abwägung nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB bzw. § 1 Abs. 4 Satz 2 des im Zeitpunkt des Erlasses der Sanierungssatzung im Jahre 1978 geltenden Städtebauförderungsgesetzes (BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 4 BN 38.98 - NVwZ 1999, 420 = PBauE § 136 BauGB Nr. 2).
  • VG Stuttgart, 20.02.2004 - 6 K 4006/03

    Ermittlung des Bodenwertes zur Berechnung des Ausgleichsbetrages

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 722/04
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2004 - 6 K 4006/03 - wird zurückgewiesen.
  • VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03

    Modell Kanngieser als rechtmäßige Methode zur Berechnung des Ausgleichsbetrags

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 722/04
    Das Verwaltungsgericht hat es zu Recht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen - 6 K 4005/03 - anhängigen Klage des Antragstellers gegen den Ausgleichsbetragsbescheid der Antragsgegnerin vom 14.7.2003 und ihren Widerspruchsbescheid vom 15.9.2003 entgegen der gesetzlichen Grundregel in § 212 a Abs. 2 BauGB anzuordnen.
  • VG Stuttgart, 26.07.2005 - 6 K 4005/03

    Modell Kanngieser als rechtmäßige Methode zur Berechnung des Ausgleichsbetrags

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Beschwerde des Klägers dagegen durch Beschluss vom 26.01.2005 - 8 S 722/04 - zurück.

    Soweit der Kläger rügt, das Sanierungsgebiet sei offensichtlich willkürlich festgelegt worden, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 26.01.2005 - 8 S 722/04 -, Vensa, ausgeführt, im Gegensatz zum Erschließungsbeitrag, mit dem Grundstückseigentümer anteilmäßig zu den Kosten von Erschließungsmaßnahmen herangezogen würden, weshalb der einzelne Beitrag bei seiner Ausweitung des Kreises der Pflichtigen geringer werde, würden mit den sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen keine Kosten verteilt, sondern Vorteile abgeschöpft, die dem einzelnen Grundstück durch die vorgenommene Sanierung des Gebiets zugeflossen seien.

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht in seinem Beschluss vom 26.01.2005 a.a.O. Bedenken gegen die Anwendung dieses Modells "kaum als berechtigt" an.

  • OVG Saarland, 09.12.2009 - 1 A 387/08

    Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung

    Es verwundert daher nicht, dass das Niedersachsen-Modell in der Rechtsprechung grundsätzlich Anerkennung findet (Sächsisches OVG, Beschluss vom 5.3.2009 - 1 A 374/08 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.1.2005 - 8 S 722/04 -, DÖV 2005, 922 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9.7.2001 - 1 M 22/00 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8.5.2000 - 1 M 1287/00 -, juris; VGH Kassel, Gerichtliche Verfügung vom 11.7.2000 - 3 TG 2054/00 -, auszugsweise wiedergegeben in Bartholomäi, Sanierungsausgleichsbetrag - Judex calculat -, NVwZ 2001, 1377; VG Braunschweig, Urteil vom 12.12.2007 - 2 A 480/06 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 26.7.2005 - 6 K 4005/03 -, juris) .
  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 4080/10

    Heranziehung eines Wohnungseigentümers zur Zahlung eines sanierungsbedingten

    Bei diesem Verfahren, bei dem es sich um eine allgemein anerkannte, mathematisch-statistische Wertermittlungsmethode handelt, vgl. OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 5. März 2009 - 1 A 374/08 - zum auf dem Niedersachsenverfahren basierenden sog. "Chemnitzer Modell"; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2005 - 8 S 496/05; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 1 M 22/00 - VG Arnsberg, Urteil vom 18. August 2008 - 14 K 2627/07 - VG Braunschweig, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 2 A 480/06 -, wird der Endwert aus dem Anfangswert hergeleitet, indem unter Berücksichtigung der Intensität der vorgefundenen Missstände und der zu deren Beseitigung durchgeführten Maßnahmen nach dem von Kanngießer/Bodenstein entwickelten Klassifikationsmodell die prozentuale Bodenwertsteigerung mit Hilfe einer von der konkreten Höhe des Anfangswerts abhängigen Matrix bestimmt wird, vgl. Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar und Handbuch, 6. Auflage 2010, S. 2609 ff.; ausführlich: OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 8 S 722/04.
  • OVG Sachsen, 05.03.2009 - 1 A 374/08

    Ausgleichsbetrag; End- und Anfangswert; Berechnungsmodelle; Chemnitzer Modell

    Zunächst trifft zu, dass das "Modell Niedersachsen" eine von der Rechtsprechung nicht nur in Niedersachsen anerkannte Berechnungsmethode ist, die Kauffalldaten aus 5 Bundesländern berücksichtigt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.5.2000 - 1 M 1287/00 - OVG Schl.-H. Beschl. v. 9.7.2001 - 1 M 22/00 jeweils zitiert nach juris; VGH BW, Beschl. v. 26.1.2005, DÖV 2005, 922).
  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 3881/10

    Heranziehung zur Zahlung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen für

    wird der Endwert aus dem Anfangswert hergeleitet, indem unter Berücksichtigung der Intensität der vorgefundenen Missstände und der zu deren Beseitigung durchgeführten Maßnahmen nach dem von Kanngießer/Bodenstein entwickelten Klassifikationsmodell die prozentuale Bodenwertsteigerung mit Hilfe einer von der konkreten Höhe des Anfangswerts abhängigen Matrix bestimmt wird, 86 vgl. Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar und Handbuch, 6. Auflage 2010, S. 2609 ff.; ausführlich: OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 8 S 722/04.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 25 K 4618/10

    Zahlung eines Ausgleichsbetrags durch einen Grundstückseigentümer an eine

    Bei diesem Verfahren, bei dem es sich um eine allgemein anerkannte, mathematisch-statistische Wertermittlungsmethode handelt, vgl. OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 5. März 2009 - 1 A 374/08 - zum auf dem Niedersachsenverfahren basierenden sog. "Chemnitzer Modell"; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2005 - 8 S 496/05; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 1 M 22/00 - VG Arnsberg, Urteil vom 18. August 2008 - 14 K 2627/07 - VG Braunschweig, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 2 A 480/06 -, wird der Endwert aus dem Anfangswert hergeleitet, indem unter Berücksichtigung der Intensität der vorgefundenen Missstände und der zu deren Beseitigung durchgeführten Maßnahmen nach dem von Kanngießer/Bodenstein entwickelten Klassifikationsmodell die prozentuale Bodenwertsteigerung mit Hilfe einer von der konkreten Höhe des Anfangswerts abhängigen Matrix bestimmt wird, vgl. Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar und Handbuch, 6. Auflage 2010, S. 2609 ff.; ausführlich: OVG Saarland, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 1 A 387/08 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 8 S 722/04.
  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 1 A 229/09

    Anhörungsrüge

    Denn es handelt sich - wie im angegriffenen Beschluss bereits ausgeführt - bei dem "Chemnitzer Modell" um ein so genanntes Komponentenverfahren, das insbesondere bei den Kriterien Bebauung und Struktur eine gebietsbezogene Betrachtung vorsieht (vgl. in diesem Zusammenhang zum vergleichbaren "Niedersächsischen Modell": NdsOVG, Beschl. v. 8.5.2000 - 1 M 1287/00, zitiert nach juris; OVG Schl.-H., Beschl. v. 9.7.2001, - 1 m 22/00, zitiert nach juris: BayVGH, Beschl. v. 31.10.2007; VGH BW, Beschl. v. 26.1.2005, DÖV 2005, 922).
  • OVG Sachsen, 16.06.2009 - 1 A 230/09

    Anhörungsrüge

    Denn es handelt sich - wie im angegriffenen Beschluss bereits ausgeführt - bei dem "Niedersächsischen Modell" um ein so genanntes Komponentenverfahren, das insbesondere bei den Kriterien Bebauung und Struktur eine gebietsbezogene Betrachtung vorsieht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.5.2000 - 1 M 1287/00, zitiert nach juris; OVG Schl.-H. Beschl. v. 9.7.2001, - 1 m 22/00, zitiert nach juris: BayVGH, Beschl. v. 31.10.2007; VGH BW, Beschl. v. 26.1.2005, DÖV 2005, 922).
  • VG Regensburg, 06.12.2018 - RO 7 K 16.1883

    Berechnung der Werterhöhung eines Grundstücks nach städtebaulicher

    Gleiches gilt für das Wertermittlungsverfahren nach dem sog. "Modell Niedersachsen", das die Beklagte ebenfalls in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 26.1.2005 - 8 S 722/04; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 9.7.2001, 1 M 22/00; Nieders.
  • VG Regensburg, 06.12.2018 - RO 7 K 16.1891

    Berechnung des Ausgleichsbetrags für Werterhöhung eines Grundstücks durch

    Gleiches gilt für das Wertermittlungsverfahren nach dem sog. "Modell Niedersachsen", das die Beklagte ebenfalls in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 26.1.2005 - 8 S 722/04; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 9.7.2001, 1 M 22/00; Nieders.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 S 2742/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7324
VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 S 2742/03 (https://dejure.org/2005,7324)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 (https://dejure.org/2005,7324)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 9 S 2742/03 (https://dejure.org/2005,7324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Staatliche Verpflichtung zur finanziellen Zuwendung an den Privatschulträger - Wartefristen sind mit der staatlichen Schutz- und Förderpflicht vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Privatschule als Ersatzschule - Einjährige Berufsfachschule; Antrag auf Zuschuss; Verzicht auf die Zuschusswartepflicht; Einschränkende Auslegung des § 17 Abs. 4 S. 2 Privatschulengesetz (PSchG); Voraussetzungen dieser ...

  • Judicialis

    GG Art. 7 Abs. 4; ; PSchG § 3 Abs. 1; ; PSchG § 17 Abs. 1; ; PSchG § 17 Abs. 4 S. 1; ; PSchG § 17 Abs. 4 S. ... 2; ; SchG § 10 Abs. 1; ; SchG § 10 Abs. 5; ; SchG § 11; ; SchG § 22; ; SchG § 30; ; SchG § 78; ; SchG § 78a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schulrecht, Subvention - Privatschulförderung, Privatschule, Ersatzschule, Schulart, Schultyp, Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsvorbereitungsjahr, Wartefrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Verpflichtung des Staates zur Förderung privater Schulen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 248 (Ls.)
  • DÖV 2005, 750 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 S 2742/03
    Die Einhaltung der im Privatschulgesetz Baden-Württemberg (§ 17 Abs. 4) bestimmten 3-jährigen Wartefrist vor Einsetzen der staatlichen Förderung einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Ergänzungsschule verletzt eine staatliche Förderungspflicht nicht (so schon BVerfGE 90, 128).

    Sie lässt den Gründern eine überschaubare und kalkulierbare Perspektive (so ausdrücklich zu § 17 Abs. 4 Satz 1 PSchG: BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128).

  • VG Stuttgart, 27.06.2003 - 10 K 1669/01

    Förderung einer privaten Berufsfachschule ohne Wartefrist.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 S 2742/03
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Juni 2003 - 10 K 1669/01 - geändert, soweit der Klage stattgegeben worden ist.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27.06.2003 - 10 K 1669/01 - zu ändern, soweit der Klage stattgegeben worden ist, und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 S 2742/03
    Wirken sie als Sperre für die Einrichtung neuer Schulen, sind sie mit Art. 7 Abs. 4 GG unvereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107).
  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 S 2742/03
    Denn dieser Gesichtspunkt ist bereits mit einer der ausschlaggebenden Gründe dafür, dass eine als Ersatzschule genehmigte Privatschule überhaupt aus staatlichen Mitteln zu subventionieren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.03.1966 - VII 194.64 -, BVerwGE 23, 347).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1991 - 9 S 2315/89

    Begrenzung des Zuschusses für Gymnastikschulen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 S 2742/03
    Es kann im vorliegenden Verfahren aber letztlich dahin stehen, ob die Genehmigung mit Recht erfolgt ist und welche rechtlichen Schlussfolgerungen sich aus einer etwaigen fehlerhaften Genehmigung als Ersatzschule ergeben könnten, es sich insbesondere bei der Schule der Klägerin trotz der bestandskräftigen Genehmigung als Ersatzschule in förderrechtlicher Hinsicht etwa nur um eine nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 PSchG anspruchsberechtigte Ergänzungsschule im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 PSchG handeln könnte (vgl. auch Urteil des Senats vom 15.02.1991 - 9 S 2315/89 -, ESVGH 41, 179).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2019 - 9 S 2164/18

    Finanzhilfe für Privatschule - Wartefrist des § 17 Abs. 4 S. 4 PSchG BW

    Der Sachverhalt, über den der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 - seinerzeit zu entscheiden gehabt habe, sei mit dem vorliegenden in keiner Weise vergleichbar.

    Schon in seinem Urteil vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 - habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausgeführt, dass das Absehen von der Wartefrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 PSchG unter den Voraussetzungen des nachfolgenden Satzes der Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck nicht schon allein deshalb in den Blick zu nehmen sei, weil die als Ersatzschule anerkannte Privatschule den Staat von seiner Bildungsaufgabe entlaste und ihm dadurch besondere Kosten erspare.

    Sie haben den Zweck, den Einsatz öffentlicher Mittel an einen Erfolgsnachweis zu binden (ausführlich BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107; Senatsbeschluss vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 -, juris).

    In seiner Entscheidung vom 04.02.2005 (9 S 2742/03 -, juris) hat der Senat zur Vorgängerbestimmung des § 17 Abs. 4 Satz 2 PSchG ausgeführt:.

    Insoweit fehlt es indes - zumal mit Blick darauf, dass es sich um eine Regelung zur Verwendung von aus Steuereinnahmen oder öffentlichen Krediten finanzierten Haushaltsmitteln handelt (Senatsbeschluss vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 -, juris) - an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass jede andere Entscheidung als der vollständige Verzicht auf die Wartefrist rechtswidrig wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 47/03

    Zumutbarkeit von Eigenleistungen privater Schulträger zu den laufenden Kosten des

    So wird etwa der schon im Schuljahr 2000/2001 für alle öffentlichen beruflichen Schulen grundsätzlich geltende Klassenteiler von 32 (vgl. dazu Abschnitt D Nr. 1.1 der Verwaltungsvorschrift Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2000/2001 vom 01.02.2000, K.u.U. S. 63; zur Gruppenbildung bei Differenzierung insbesondere in technischen Fächern Abschnitt D Nr. 1.2; nunmehr entsprechend geregelt in der Verwaltungsvorschrift Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2005/2006 vom 02.02.2005, K.u.U. S. 21), der hinsichtlich der Klassenstärke den pädagogischen Mindeststandard darstellt (vgl. Urteil des Senats vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 -), bei weitem nicht ausgeschöpft.

    Selbst wenn man danach nur auf die konkreten tatsächlichen Verhältnisse an öffentlichen beruflichen Schulen abstellen würde (vgl. aber zur Zulässigkeit der Anknüpfung an abstrakte Regelungen bei der Förderung privater beruflicher Schulen: Urteil des Senats vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 -), verbliebe bei den privaten beruflichen Schulen insgesamt, aber auch allein bei den privaten Berufkollegs ein erhebliches Einsparpotential, das längerfristig zumindest teilweise zur Kostensenkung ausgeschöpft werden könnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 9 S 809/13

    Auslegung des Begriffs der dreijährigen Wartfrist im PSchG BW

    Sie haben den Zweck, den Einsatz öffentlicher Mittel an einen Erfolgsnachweis zu binden (ausführlich BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107; Senatsbeschluss vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 -, juris).

    Wirken sie als Sperre für die Einrichtung neuer Schulen, sind sie mit Art. 7 Abs. 4 GG unvereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107; Senatsbeschluss vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 -, juris).

    Sie lässt den Gründern eine überschaubare und kalkulierbare Perspektive (so ausdrücklich zu § 17 Abs. 4 Satz 1 PSchG: BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128; Senatsbeschluss vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 -, juris).

  • VG Freiburg, 19.11.2008 - 2 K 2747/07

    Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für Privatschule

    Nach § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft in der Fassung vom 1. Januar 1990 (GBl. S. 105; zul. geänd. durch Art. 1 ÄndG v. 7.3.2006) - PSchG - erhalten unter anderem die als Ersatzschulen genehmigten Schulen für Arbeitserziehung drei Jahre nach Aufnahme des Unterrichts (Wartefrist) auf Antrag Zuschüsse des Landes (zur Vereinbarkeit der Wartefrist mit Art. 7 Abs. 4 GG vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.2.2005 - 9 S 2742/03 -, juris).

    Der von ihm insoweit zitierte Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 4. Februar 2005 - 9 S 2742/03 - verhält sich zu dem hier maßgeblichen Gesichtspunkt des Schutzes eines berechtigten Vertrauens in den Fortbestand einer bisherigen Förderpraxis nicht.

  • VG Karlsruhe, 12.11.2008 - 11 K 2899/08

    Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer ungenehmigten Schule in

    Auch insofern unterliegen sie den Landesgesetzen, hier also § 3 Abs. 1 PSchG, der in diesem Sinne zu verstehen ist (sog. regelakzessorische Ersatzschulen; vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1991 - 9 S 2315/89 -, ESVGH 41, 179, unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195, und Urteil vom 08.04.1987 - 1 BvL 8/84 -, BVerfGE 75, 40: vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.02.2005 - 9 S 2742/03 -, ESVGH 55, 248).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht